Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Beleuchtetes Schilf mit der Aufschrift "We're open", das in einem mit Pflanzen dekorierten Fenster steht. Unsplash/Clay Banks

Open Access

Open Access, also offener Zugang, bedeutet, wissenschaftliche Publikationen unter Wahrung der Urheberrechte kostenfrei und dauerhaft im Internet bereitzustellen. 

Open Access - Wissenschaftliche Inhalte frei zugänglich machen

Für die Lesenden gibt es keine finanziellen, rechtlichen oder technischen Barrieren – ein Internetzugang reicht aus. Die Autor*innen behalten die Rechte an ihrer wissenschaftlichen Arbeit, während die Öffentlichkeit die Publikationen nutzen kann. 

Open-Access-Publikationen erzielen gegenüber traditionellen Veröffentlichungen eine höhere Sichtbarkeit und können leichter zitiert werden. Viele Wissenschaftsorganisationen und die Europäische Kommission unterstützen diese Publikationsform mit zunehmendem Nachdruck. Umfassende Informationen zu Open Access finden Sie auf der Informationsplattform open-access.network.

Mehr über Open Access

Open Access an der Universität Göttingen

Die Georg-August-Universität Göttingen (einschließlich der Universitätsmedizin) hat 2025 eine Neufassung der Open-Access-Leitlinie beschlossen und setzt damit einen Empfehlungsrahmen, der die Bereitstellung der Forschungsergebnisse im Open Access fördert. In der Leitlinie wird unter anderem auf die folgenden Themen eingegangen: 

  • Gute wissenschaftliche Praxis und Qualitätsstandards
  • Verantwortung für Open-Access-Publikationskanäle und Bewertungspraktiken
  • Übertragung einfacher Nutzungsrechte und Verwendung etablierter Open-Access-Lizenzen
  • Zweitveröffentlichung (z. B. via GRO.publications)
  • Beratungs- und Unterstützungsangebote
  • Nutzung des universitären Publikationsfonds sowie Verwendung von Drittmitteln für Publikationskosten
  • Betrieb institutioneller und fachlicher Open-Access-Infrastrukturen
  • Universitätsverlag Göttingen

Neben der Open-Access-Leitlinie sind im Bereich Publizieren und Open Access außerdem die Forschungsdaten-Leitlinie sowie die Affiliationsrichtlinie relevant. Die Forschungsdaten-Leitlinie soll die Sicherung, Aufbewahrung und nachhaltige Bereitstellung von Forschungsdaten unterstützen, während die Affiliationsrichtlinie die Angehörigen der Universität Göttingen bei der Angabe der Zugehörigkeit einheitlich und im Einklang mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis festlegt.

Weitere Unterstützung bietet das Angebot der Göttingen eResearch Alliance. Sie berät unter anderem zu Themen wie Forschungsdatenmanagement und der Entwicklung von Datenstrategien für Forschungsprojekte. Die Universität Göttingen engagiert sich außerdem in nationalen und internationalen Projekten wie Confederation of Open Access Repositories (COAR) und OpenAIRE.
 

Blick von oben auf einen offenen Laptop SUB Göttingen, Christoph Mischke

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Alles rund ums Publizieren: Open Science, Open Access, Fördermöglichkeiten und Veranstaltungen.


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Vorgaben von Förderern

“Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bekennt sich als Forschungsförderer zu Open Access: Mit der Open-Access-Klausel macht das BMBF die Open-Access-Publikation zur Förderbedingung. Das bedeutet: Wissenschaftliche Ergebnisse aus BMBF-geförderten Forschungsprojekten sollen entweder gleich Open Access publiziert werden (goldener Weg). Oder nach Ablauf einer sogenannten Embargofrist müssen sie auf einem geeigneten Dokumenten-Server (Repositorium) eingestellt werden (grüner Weg). Ziel ist es, öffentlich geförderte Ergebnisse über Open Access allen zur Verfügung zu stellen.” (Open-Access-Strategie BMBF)

“Im Rahmen der Projektförderung des BMBF können ebenso Mittel für Open-Access-Publikationen mitbeantragt werden.” (Open Access in Deutschland: Gemeinsame Leitlinien von Bund und Ländern)

“Die Bewilligungsempfängerinnen und Bewilligungsempfänger der DFG sind aufgefordert, ihre Projektergebnisse zum Zweck der wissenschaftsadäquaten Kommunikation im Open Access zu veröffentlichen. Die entsprechenden Beiträge sollten entweder direkt in qualitätsgesicherten bzw. fachlich anerkannten Open-Access-Zeitschriften oder auf Open-Access-Plattformen publiziert oder zusätzlich zur Verlagspublikation möglichst ohne Zeitverzug in disziplinspezifische oder institutionelle elektronische Archive (Repositorien) eingestellt werden.” (Verwendungsrichtlinien DFG-Vordruck 2.00 – 01/25, Kap. 13.2, S. 45)

Die Förderempfänger müssen den freien Zugang zu begutachteten wissenschaftlichen Veröffentlichungen über ihre Ergebnisse gewährleisten. Sie müssen insbesondere dafür sorgen, dass: 

  • spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung eine maschinenlesbare elektronische Kopie der veröffentlichten Fassung oder des endgültigen, von Experten begutachteten und zur Veröffentlichung angenommenen Manuskripts in einem vertrauenswürdigen Repositorium für wissenschaftliche Veröffentlichungen hinterlegt wird
  • die hinterlegte Veröffentlichung über das Repositorium sofort frei zugänglich gemacht wird, und zwar unter der neuesten verfügbaren Version der Creative Commons Attribution International Public Licence (CC BY) oder einer Lizenz mit gleichwertigen Rechten; bei Monografien und anderen Langtextformaten kann die Lizenz kommerzielle Nutzungen und Bearbeitungen ausschließen (z. B. CC BY-NC, CC BY-ND) und
  • über das Repositorium Informationen über alle Forschungsergebnisse bereitgestellt werden, die zur Überprüfung der Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Veröffentlichung erforderlich sind. 

(Grant Agreement, S. 104)

Einen Überblick erhalten Sie außerdem in dem Video „Open-Access-Vorgaben in EU-Projekten”.

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