Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Erklärung: 20.06.2025

Die Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (SUB Göttingen) ist als Einrichtung der Universität Göttingen verpflichtet, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand gemäß § 9b Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Wofür gilt diese Erklärung?

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.sub.uni-goettingen.de und ihre Unterseiten. Ausgeschlossen sind weitere Webseiten und Subdomains, die nicht über das Content-Management-System der SUB Göttingen erstellt wurden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.04.2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung (auf Grundlage von WCAG und BITV).

Barriere melden – Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.sub.uni-goettingen.de aufgefallen? Haben Sie Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gern bei uns melden:

Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen
Platz der Göttinger Sieben 1
37073 Göttingen

+49 551 39-25231 (Tel.)
information@sub.uni-goettingen.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

+49 511 120-4010 (Tel.)
schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de